Informationspflichten DSGVO

Datenschutz bei Bleispitz GmbH

Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit dieser Verordnung wird der Umgang von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit einheitlich geregelt. Es ist daher notwendig, dass sich Unternehmen mit der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigen und herausfinden, welche Konsequenzen sie für ihren Geschäftsbetrieb hat. Das bedeutet, dass alle Prozesse, in denen personenbezogene Daten eine Rolle spielen, wie das Erfassen, Archivieren, Speichern und Löschen, ermittelt und dokumentiert werden müssen. Zudem sind alle Personen, deren Daten betroffen sind, aufzuklären, wie mit ihren Daten umgegangen wird, bzw. es müssen Einwilligungen für die Nutzung der Daten eingeholt werden. Ein sehr komplexes Thema, denn es geht sowohl um die Bewerber, Kunden- und Lieferantendaten als auch um die personenbezogenen Daten der eigenen Mitarbeiter.

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 & 14 DSGVO